Rechtsgebiete
Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht
Für Lebenspartnerschaften, nicht eheliche Lebensgemeinschaften, getrennt Lebende und Alleinerziehende
Wenn in einer Partnerschaft zwischen zwei Menschen die Türen knallen, erspart Ihnen der frühe Kontakt mit Ihrem Anwalt Geld, Zeit und Ärger. Bei Ihnen herrscht eitel Sonnenschein? Dann sollten Sie jetzt Ihrer Ehe mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament geben.
Häufig benötigen unsere Mandanten Hilfe bei folgenden Problemen:
- die Gestaltung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages
- Fragen zu dem gemeinsamen Vermögen und der Regulierung von gemeinsamen Schulden
- die rechtliche, steuerliche und finanzielle Bedeutung einer Scheidung
- die Höhe und Durchsetzung etwaiger Unterhaltszahlungen
- die Regelung der Rentenansprüche
- über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
- Lebenspartnerschaften
Diese Fragen sind uns vertraut. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.






