Entschädigungsanspruch nach § 15 II AGG setzt keine tatsächliche Besetzung der Stelle voraus

Wird eine Stelle nur für Mitarbeiter eines bestimmten Alters ausgeschrieben, ist eine Entschädigung nach dem AGG nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil die Stelle nicht besetzt wird. Die Beklagte suchte im Juni 2009 mittels Stellenausschreibung…