Ein gegen die Allianz Lebensversicherung ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Unwirksamkeit mehrerer Klauseln in Lebensversicherungsverträgen aus dem Jahr 2011 ist nach Rücknahme der vom Versicherer erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig geworden. Medienberichten vom 08.01.2013 zufolge muss die Allianz ihren Kunden nunmehr einen dreistelligen Millionenbetrag zurückzahlen.

Das OLG hatte mit seinem Urteil vom vom 18.08.2011 die Ansicht der klagenden Verbraucherzentrale bestätigt, nach der bis Ende 2007 verwendete Versicherungsklauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug unwirksam sind. Demnach haben Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG unter anderem einen zu niedrigen Rückkaufwert für gekündigte Versicherungen bekommen. Im Großteil der Fälle steht Kunden nach Angaben der Allianz jedoch eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Dabei handle es sich um rund 900.000 Verträge. Ein Sprecher der Versicherung kündigte an, betroffene Kunden zu entschädigen. Ihm zufolge wird dafür insgesamt eine Summe

 OLG Stuttgart: Urteil vom 18.08.2011 – 2 U 138/10 (Quelle: Beck online)