Ein Schiffsfonds-Anleger muss nicht mit der Laufzeit eines Fonds von 15 oder gar 20 Jahren rechnen. Dies hat das Landgericht Duisburg entschieden und einer Rentnerin wegen fehlenden Hinweises auf die lange Laufzeit bei Schiffsfonds Schadenersatz gegen die Commerzbank zugesprochen. Dies teilt die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP mit, welche die Klägerin im Prozess vertreten hatte.

Die Mandantin erwarb laut Sommerberg LLP im Jahr 2007, bereits über 60-jährig, eine Beteiligung an dem «Lebensversicherungsfonds PRORENDITA VIER – Britische Leben» und eine Beteiligung an dem Schiffsfonds «CFB-Schiffsflotten-Fonds 3» zu einem Gesamtbetrag von über 97.000 Euro. Während die geplante Laufzeit des Lebensversicherungsfonds 15 Jahre betrug, war eine Kündigung der Schiffsfondsbeteiligung frühestens zum 31.12.2031 möglich, also erst nach 24 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Klägerin weit über 80 Jahre alt gewesen. Der Berater der Commerzbank fragte die Klägerin im Rahmen der Anlageberatung lediglich, ob sie «derzeit» auf das Geld verzichten könne.

Dies habe die Klägerin nach Auffassung des LG Duisburg nur dahingehend verstehen können, dass maximal ein mittelfristiger Anlagezeitraum vorliege, so die Kanzlei Sommerberg LLP. Da der Berater auf die langen Laufzeiten aber nicht hingewiesen habe, sei die Commerzbank nunmehr zur Zahlung vollen Schadenersatzes nebst Zinsschaden verurteilt worden, so Rechtsanwalt Krajewski.

Laut Krajewski von der Kanzlei Sommerberg LLP haben Banken in der Vergangenheit häufig nicht davor zurückgeschreckt, alten Leuten langfristige Geldanlagen anzudrehen. «Fonds mit einer Laufzeit von 15 Jahren und mehr sind grundsätzlich nicht für Menschen geeignet, die bei Vertragsschluss schon über 60 Jahre alt sind». Denn dann sei offensichtlich, dass viele der Anleger von ihrer Geldanlage keinen Nutzen mehr haben würden, da sie bei Ablauf des Anlagezeitraums nicht mehr lebten.

Urteil des LG Duisburg, Az. 12 O 27/13

(Quelle: Beck online)