Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte aufgrund der Tatsache, dass von beiden beteiligten Kfz eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht, je die Hälfte des Schadens. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Zwischen…
Hälftige Haftungsquote bei nicht aufzuklärendem Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten
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