Immobilienrecht Stuttgart
Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des Immobilienrechts sowohl Verbraucher als auch Unternehmen.
Wir beraten Sie dabei insbesondere auf dem Gebiet des privaten Baurechts sowie des Werkvertragsrechts.
Sollten Sie den Erwerb einer Immobilie beabsichtigen, überprüfen wir für Sie den Entwurf des notariellen Kaufvertrages oder Bauträgervertrages.
Bei Streitigkeiten, die nach dem Erwerb einer Immobilie entstehen, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner.
Da der Erwerb einer Immobilie, ebenso wie der Bau eines Hauses, für Privatpersonen regelmäßig die größte Investition im Leben darstellt, ist eine vorherige anwaltliche Beratung in vielen Fällen hilfreich, um nach Möglichkeit rechtliche Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Sollten bereits Streitigkeiten entstanden sein, ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ohnehin zwingend anzuraten, um zeitnah die für den konkreten Fall passenden Maßnahmen einzuleiten.
Wenn Sie demnach als Verbraucher oder als Unternehmen rechtliche Unterstützung auf dem Gebiet des Immobilienrechts benötigen, so sind wir für Sie die richtigen Ansprechpartner.