Fachanwalt für Versicherungsrecht in Stuttgart
Unsere Experten stehen Ihnen beim Abschluss, bei der Durchführung, bei der Beendigung und der Abwicklung von Versicherungsverträgen beratend zur Verfügung.
Wir übernehmen für unsere Mandantschaft die Klärung von Deckungsfragen sowie Regressfragen, wir prüfen bestehende Versicherungsverträge sowie die sich daraus ergebenden Haftungsfragen. Weiter übernehmen wir die Prüfung eines Versicherungsumfangs sowie die Klärung der Frage einer Unterversicherung.
In den meisten Fällen betrifft unsere Inanspruchnahme die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen gegen den Versicherer. Dies umfasst unter anderem eine mögliche Verletzung der Anzeigepflicht, einer nicht rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Prämien, der Verstoß gegen Anzeigeobliegenheiten aufgrund einer unterlassenen Nichtbeachtung durch den Versicherungsnehmer sowie die Abwehr von Rücktritts- und Anfechtungsansprüchen aufgrund einer behaupteten Obliegenheitsverletzung des Versicherers.
Gerade im Bereich des Versicherungsrechts ist es besonders ratsam, sich frühzeitig die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht zu holen. Denn schon bei dem ersten Kontakt mit dem Versicherer kommt es darauf an, richtig zu handeln, um die Weichen für eine spätere Durchsetzung zu stellen. Bei einer frühzeitigen Konsultierung eines Spezialisten können Fehler bei einer Meldung des Schadens und bei der Wahrung von versicherungsrechtlichen Fristen sowie Formfehler vermieden werden.
Diese Fragen sind uns vertraut. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.