Seit längerer Zeit beobachten wir vermehrt außerordentliche Kündigung von Sparbüchern (Sparkassenkapitalbriefen) durch verschiedene Sparkassen bundesweit. Dabei ist das Vorgehen immer dasselbe: Der Kunde wird angeschrieben und ihm wird mitgeteilt, dass die Bank von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen müsse, da das Zinsmodell nicht mehr dem aktuellen Zinsniveau entspreche. Weiter heißt es im Kündigungsschreiben zumeist wörtlich „Durch die Finanzkrise befinden wir uns bereits langfristig in einem historischen Zinstief. Daher kündigen wir das Konto außerordentlich zum…Für Sie ergibt sich dadurch keine Änderung in der Produktgestaltung, sondern lediglich eine Anpassung der Konditionen.“ Diese geänderten Kondition heißen für den Kunden, dass sein vereinbarte Zinssatz von 3,35 % p.a. oder von 3,75 % p.a. umgestellt wird auf einen variablen Zinssatz für Spareinlagen, was einem Kundenzins von 0,90 % bzw. 0,10 % p.a. entspricht. Darüber hinaus wird die Sparanlage mit einem dreimonatigen Kündigungsfrist angelegt. Dem Kunden wird darüber hinaus die Möglichkeit einer anderslautenden Weisung gegeben und für den Fall, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine anderslautende Weisung erfolgt, das Sparkonto umgestellt wird. Sind auch Sie von der momentanen Kündigungswelle einzelner Sparkassen betroffen? Setzten Sie sich zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit eines solchen Vorgehens mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ihrer Ansprüche, wenn Sie der Meinung sind, sich dies nicht gefallen lassen zu müssen. Kontaktieren Sie uns jetzt und verlieren Sie keine Zeit, denn es ist Ihre Zeit und Ihr Geld. Rechtsanwälte Berth & Hägele Partnerschaft Ihr Ansprechpartner: Filippo Siciliano Rechtsanwalt 0711/220 469 30